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   OLG Schleswig, 29.03.2010 - 10 UF 151/09   

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https://dejure.org/2010,31657
OLG Schleswig, 29.03.2010 - 10 UF 151/09 (https://dejure.org/2010,31657)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.03.2010 - 10 UF 151/09 (https://dejure.org/2010,31657)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. März 2010 - 10 UF 151/09 (https://dejure.org/2010,31657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen zur Ermittlung der ehezeitbezogenen Versorgungsanwartschaft eines Berufssoldaten; Berücksichtigung der besonderen Altersgrenzen nach Neuordnung des Dienstrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der ehezeitbezogenen Versorgungsanwartschaft eines Berufssoldaten; Berücksichtigung der besonderen Altersgrenzen nach Neuordnung des Dienstrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1987
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 23.06.2009 - 17 UF 73/09

    Ermittlung der ruhegehaltsfähigen Gesamtzeit eines Berufssoldaten

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2010 - 10 UF 151/09
    Für die Ermittlung der ehezeitbezogenen Versorgungsanwartschaft eines Berufssoldaten sind auch nach der Neufassung des § 45 SG durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz generell die besonderen Altersgrenzen zugrunde zu legen (im Anschluss an OLG Celle, FamRZ 2010, 37 ).

    Der Senat ist mit dem OLG Celle (FamRZ 2010, 37 ) der Auffassung, dass für bestimmte Gruppen von Soldaten die besonderen Altersgrenzen bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit zu beachten sind (BGH FamRZ 2009, 303 ).

  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 53/06

    Ein mitgeteilter, anhand von unwirksamen Regelungen ermittelter Wert einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2010 - 10 UF 151/09
    Der Senat ist mit dem OLG Celle (FamRZ 2010, 37 ) der Auffassung, dass für bestimmte Gruppen von Soldaten die besonderen Altersgrenzen bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit zu beachten sind (BGH FamRZ 2009, 303 ).
  • BGH, 12.09.2012 - XII ZB 225/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Zurückweisung der vom Beschwerdegericht

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 25. Januar 2012 in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Celle FamRZ 2010, 37 f.; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 734 f.; OLG Schleswig FamRZ 2010, 1987; OLG Koblenz Beschluss vom 27. Mai 2010 - 13 UF 247/10 - juris) und in der Literatur (Borth, Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 249; Wick, Der neue Versorgungsausgleich in der Praxis Rn. 86; jurisPK-BGB/Bregger 5. Aufl. § 44 VersAusglG Rn. 11.2) erkannt, dass auch der durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz eingefügte § 45 Abs. 4 SG, wonach das durchschnittliche Zurruhesetzungsalter aller Berufssoldaten ab dem Jahre 2024 mindestens zwei Jahre über dem Zurruhesetzungsalter nach dem Stand vom 1. Januar 2007 zu liegen habe, derzeit keine andere Beurteilung gebietet (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 371/11 - FamRZ 2012, 944 Rn. 18).
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